Wir beraten Sie
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und individuell

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Jahresabschlüsse

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Steuererklärungen

Unser Leistungsspektrum

Wir bieten das gesamte Spektrum von der Erstellung von Finanzbuchhaltungen über Lohnbuchhaltungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen bis hin zur steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Steuerberatung. Dabei umfasst unser Mandantenkreis Einzelunternehmen und Personen- sowie Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen. Lernen Sie unsere Leistungen hier näher kennen.

Finanzbuchhaltung

Nicht selten wird die Finanzbuchhaltung in ihrer Bedeutung, aber auch in ihrem erforderlichen Zeitaufwand unterschätzt und als Ausgangspunkt zur Gewinnermittlung für das Finanzamt abgetan. Dabei ist eine professionell geführte Finanzbuchhaltung die Grundlage von erfolgreicher Unternehmenssteuerung und -kontrolle. Sie umfasst die zeitnahe und fachgerechte Erfassung aller Geschäftsvorfälle, die pünktliche Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen sowie aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen als Basis unternehmerischer Entscheidungen.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

  • Erstellung der laufenden Finanzbuchhaltung
  • Kontrolle der Ein- und Ausgangsrechnungen auf ihre Ordnungsmäßigkeit
  • Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und zusammenfassender Meldungen
  • Erstellung monatlicher betriebswirtschaftlicher Auswertungen und kurzfristiger Erfolgsrechnungen
  • Erstellung eines Controlling-Reports
  • Erstellung der aktuellen Offenen-Posten-Buchführung (OPOS)
  • Führung von Anlagenbuchhaltungen
  • Laufende Abstimmung der Konten
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Lohnbuchhaltung

Aufgrund der personenbezogenen Datenerfassung, -verarbeitung und -auswertung zählt die Lohnbuchhaltung zu den sensibelsten Bereichen im Unternehmen. Das gilt allerdings nicht nur hinsichtlich des Datenschutzes. Auch muss die steuerrechtlich, sozialversicherungsrechtlich und arbeitsrechtlich richtige Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung sorgfältig eingehalten werden, denn die ordnungsgemäße Umsetzung liegt in der Pflicht des Arbeitgebers. Um alle gesetzlichen Vorgaben umsetzen zu können und gleichzeitig steuerrechtliche Chancen und Sparpotenziale zu nutzen, stehen wir Ihnen mit permanent geschultem Personal zur Seite.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Sozialversicherungsmeldungen und -nachweise
  • Ermittlung der Lohnfortzahlung für Krankheit und Mutterschutz mit den dazu- gehörigen Erstattungsanträgen
  • Verrechnung von Überstunden, Prämien und Reisekosten
  • Berechnung von Urlaubs-, Feiertags- und Krankenentgelt
  • Meldungen für Berufsgenossenschaft und Schwerbehindertenabgabe
  • Lohnsteueranmeldungen
  • Erstellung von Bescheinigungen und Anträgen für Krankenkassen, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt und Rententräger
  • Betreuung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss bildet den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens für das abgelaufene Geschäftsjahr ab, gibt Auskunft über die Vermögensverhältnisse, ist Basis für die Vergabe von Krediten und bildet nicht zuletzt die Grundlage für die Berechnung der Steuerlast. Je nach Größe des Unternehmens und je nach Adressaten des Jahresabschlusses (wie Eigentümer, Gläubiger, Finanzamt) ergeben sich unterschiedliche Rechnungslegungszwecke. Wir erstellen Ihren Jahresabschluss nach handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften unter optimierter Ausschöpfung der vorhandenen Bewertungs- und Ausweiswahlrechte.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Jahresabschluss nach HGB (Handelsbilanz)
  • Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung eines Jahresabschluss-Berichts
  • Unterstützung bei der Erstellung des Lageberichts
  • Offenlegung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger
  • Jahresabschluss nach Steuerrecht (Steuerbilanz)
  • E-Bilanz (Erstellung und Übermittlung der elektronischen Steuerbilanz an das Finanzamt)
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Steuererklärung

Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind im stetigen Wandel und bedürfen einer sorgfältigen Analyse und Planung hinsichtlich ihrer Auswirkungen. Daher ist die Erstellung von Einkommensteuererklärungen keine triviale, sondern eine sehr komplexe Aufgabe. Die exakte Ermittlung aller Einkünfte, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen etc. unter Nutzung der vorhandenen Steuersparmöglichkeiten stellt für „Steuer-Laien“ eine besondere Herausforderung dar. Unter Berücksichtigung aktueller, steuerlicher und wirtschaftlicher Faktoren bieten wir Ihnen kompetente Hilfestellung bei der Umsetzung Ihrer steuerlichen Pflichten.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Erklärungen für Photovoltaikanlagen
  • Auflistung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – Prüfung und Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Lohnsteuerermäßigungsanträge
  • Prüfung der Steuerbescheide
  • Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren
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Betriebliche Steuererklärungen

Die steueroptimierte Erstellung der betrieblichen Steuererklärungen zählt ebenfalls zu unseren Kernkompetenzen. Abhängig von der Rechtsform des Unternehmens nutzen wir das steuerliche Gestaltungspotential und beraten zur langfristigen Optimierung der Steuerlast.

WIR ERSTELLEN BETRIEBLICHE STEUERERKLÄRUNGEN ALLER ART, WIE:

  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung
  • Gewerbesteuererklärung
  • Umsatzsteuererklärung
  • Anmeldungen Kapitalertragsteuer

DES WEITEREN ERLEDIGEN WIR FÜR SIE:

  • Prüfung und Anpassung von Steuervorauszahlungen
  • Steuerplanung
  • Betreuung bei Betriebsprüfungen
  • Prüfung der Steuerbescheide
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Erbschafts- und Schenkungssteuer

Mit der Erbschafts- und Schenkungsteuer wird die Vermögensmehrung beim Empfänger besteuert, wofür das übergehende Vermögen zuvor mit unterschiedlichen Möglichkeiten zu bewerten ist. Die verschiedenen Begünstigungen gilt es hier optimal zu nutzen.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

  • Anzeige der Schenkung/Erbschaft beim Finanzamt
  • Erstellung der Schenkungsteuererklärung
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung
  • Erstellung der Erklärungen zur Bedarfsbewertung
  • Betreuung von Erbengemeinschaften
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Steuerliche und Betriebswirtschaftliche Beratung

Die Bedeutung der betriebswirtschaftlichen Beratung für die Unternehmensführung hat in den letzten Jahren enorm zugenommen. Die Dynamik des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Wandels sowie der zunehmende Wettbewerbs- und Rationalisierungsdruck prägen das unternehmerische Umfeld. Für die Unternehmensführung bedeutet das ein hohes Maß an Komplexität, steigender Informationsaufwand und wachsende Verantwortung.

Darüber hinaus sind die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Problemstellungen der Beratungsgebiete eng miteinander verzahnt, so dass eine optimale steuerliche Lösung nur mit einhergehender betriebswirtschaftlicher Beratung gefunden werden kann.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

  • Beratung für Existenzgründung
  • Beratung bei Unternehmensumstrukturierungen bzw. -umwandlungen
  • Beratung im Zusammenhang mit Vermögensnachfolgeregelungen
  • Liquiditäts- und Rentabilitätsrechnungen
  • Steuerbelastungsvergleiche bei Investitionen
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Vermögensnachfolgegestaltung

Die Beratung im Bereich der Nachfolgeplanung umfasst die rechtlichen, steuerlichen und liquiditätswirksamen Aspekte der Vermögensübergabe auf die Folgegeneration. Eine frühzeitige Überlegung zur Nachfolgegestaltung ist nicht nur im privaten, sondern insbesondere auch im unternehmerischen Bereich
von großer Bedeutung. Dabei erfordert die Strukturierung von Vermögens- und Unternehmensnachfolgen eine enge Verzahnung von Erb-, Gesellschafts- und Steuerrecht. Auch die rechtzeitige Einbindung des Unternehmensnachfolgers im Rahmen eines individuell gestalteten Nachfolgekonzeptes erfordert besonderes Augenmerk.

UNSER ANGEBOT FÜR SIE:

  • Erarbeitung eines steueroptimierten Übergabekonzepts als Grundlage für die Nachfolgegestaltung
  • Planung der vorweggenommenen Erbfolge (Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten)
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